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FAQ

Strom und Gas bei Union Energie

Union Energie ist eine Marke der Union GmbH mit Sitz in Gundelfingen. Wir bieten Strom- und Gaslieferverträge für Privat- und Gewerbekunden außerhalb der Grundversorgung an. Zusätzlich gibt es MyUnion und ein Empfehlungsprogramm mit eigenen Bedingungen. Für eine Tätigkeit als selbstständiger Energiepartner schließt du einen gesonderten Vertrag mit Union ab. 

Bei Union Energie gibt es Angebote für Strom, Erdgas und Wärmepumpenstrom. Welcher Tarif für deine Lieferstelle infrage kommt, hängt vom aktuellen Angebot und den technischen Voraussetzungen ab. Deine Preise, eine mögliche Preisgarantie und die Vertragslaufzeit stehen im Angebot und in deiner Vertragsbestätigung. 

Ja, du kannst Strom und Gas bei Union Energie anfragen. Für jede Versorgung benötigen wir die passenden Angaben zur Lieferstelle. Ordne Zählernummer und MaLo-ID deshalb jeweils eindeutig Strom oder Gas zu. Lieferbeginn, Preise und Vertragsbedingungen können sich zwischen den beiden Versorgungen unterscheiden. 

Nein. Dein Energieliefervertrag und das Empfehlungsprogramm sind getrennt geregelt. Du musst keine anderen Kunden werben, um Strom oder Gas von Union Energie zu beziehen. Wenn du am Empfehlungsprogramm teilnimmst, gelten dafür zusätzliche Bedingungen. 

Ja, die Lieferbedingungen sehen auch die Versorgung von Gewerbekunden vor. Lieferstellen mit besonderer Messung, hoher Leistung oder anderen technischen Besonderheiten prüfen wir vor der Annahme gesondert. Gegebenenfalls erhältst du ein individuelles Angebot. Für Gewerbekunden können andere Preisangaben und Verlängerungsregeln gelten als für Privatkunden. 

Halte deine Lieferadresse und deinen bisherigen Jahresverbrauch in Kilowattstunden bereit. Du findest den Verbrauch auf deiner letzten Jahresrechnung. Vergleiche Arbeitspreis, Grundpreis, Laufzeit und Umfang einer Preisgarantie. Betrachte mögliche Empfehlungsrabatte zusätzlich: Sie hängen von den Programmbedingungen ab und ersetzen keinen Vergleich der regulären Energiekosten. 

Anbieterwechsel und Lieferbeginn

Halte deine Kontaktdaten, die vollständige Lieferadresse, die Zählernummer und möglichst die elfstellige MaLo-ID bereit. Hilfreich sind außerdem dein bisheriger Jahresverbrauch, Angaben zum bisherigen Anbieter und dein gewünschter Lieferbeginn. Bei einem Einzug brauchen wir das Einzugsdatum. Welche weiteren Angaben erforderlich sind, zeigt dir der jeweilige Anmeldeprozess. 

Wir bestätigen deinen Auftrag und teilen dir den Lieferbeginn in Textform mit. Die Lieferbedingungen regeln den Vertragsschluss; spätestens mit Aufnahme der Belieferung durch Union kommt der Vertrag zustande. Eine Registrierung bei MyUnion oder das bloße Erfassen eines Auftrags ist noch keine Bestätigung, dass wir dich bereits beliefern. 

Der Lieferbeginn richtet sich nach dem möglichen Wechseltermin und den Voraussetzungen an deiner Lieferstelle. Ein noch laufender Vertrag beim bisherigen Anbieter muss berücksichtigt werden. Du kannst einen Wunschtermin angeben. Ist dieser nicht möglich, erfolgt die Belieferung zum nächstmöglichen Termin. Entscheidend ist der von Union Energie bestätigte Lieferbeginn. 

Nein. Der technische Stromlieferantenwechsel kann seit dem 6. Juni 2025 werktäglich binnen 24 Stunden durchgeführt werden. Deine vertragliche Laufzeit und Kündigungsfrist bleiben davon unberührt. Auch die Anmeldung und Prüfung deiner Angaben sind vom technischen Wechsel zu unterscheiden. Die 24-Stunden-Regel für Strom ist keine Zusage für einen ebenso schnellen Gaswechsel. 

Beim regulären Anbieterwechsel übernimmt der neue Lieferant die Kündigung üblicherweise mit einer entsprechenden Beauftragung. Prüfe deshalb, welche Vollmacht du Union Energie im Auftrag erteilst. Bei einer kurzfristigen Sonderkündigung solltest du die Frist selbst im Blick behalten und die Kündigung gegebenenfalls direkt erklären. Teile uns eine bereits erfolgte Kündigung samt Enddatum mit. 

Ein regulärer Anbieterwechsel erfordert keine technische Abschaltung deiner Versorgung. Das örtliche Netz und dein Netzanschluss bleiben bestehen. Sollte der gewünschte Termin noch nicht feststehen, kläre den Lieferstatus mit uns. Ein Anbieterwechsel ist von einer Netzstörung oder einer Versorgungsunterbrechung aus anderen Gründen zu unterscheiden. 

Häufig fehlen Angaben oder eine Lieferstelle lässt sich nicht eindeutig zuordnen. Prüfe MaLo-ID, Zählernummer, Lieferadresse und das Ende deines bisherigen Vertrags. Bei technischen Besonderheiten kann eine zusätzliche Prüfung erforderlich sein. Wende dich mit deiner Auftrags- oder Kundennummer an kundenservice@unionenergie.de, damit wir den konkreten Stand prüfen können. 

Nach den Programmbedingungen erinnert MyUnion nach 25 Tagen per E-Mail an einen unvollständigen Auftrag. Danach bleiben fünf Tage zur Ergänzung. Aufträge, die länger als 30 Tage unvollständig sind, werden gelöscht. Reiche fehlende Angaben rechtzeitig nach. Ein unvollständiger Auftrag ist keine bestätigte Energieversorgung. 

Tarife Preise

Der Arbeitspreis wird für jede verbrauchte Kilowattstunde berechnet. Der Grundpreis fällt unabhängig von deinem Verbrauch an. Bei einem üblichen Tarif ergeben sich die Energiekosten aus Verbrauch mal Arbeitspreis zuzüglich Grundpreis. Bei besonderen Gewerbe- oder Messkonzepten können weitere vereinbarte Preisbestandteile hinzukommen. 

Nein. Die Lieferbedingungen unterscheiden eine Preisgarantie, eine eingeschränkte Preisgarantie, eine Energiepreisgarantie und einen ausdrücklich vereinbarten Festpreisvertrag. Welche Bestandteile geschützt sind und wie lange der Schutz gilt, steht in deinem Angebot und deiner Vertragsbestätigung. Eine Energiepreisgarantie schützt den vereinbarten Versorgeranteil; andere Preisbestandteile können sich nach den geltenden Regeln ändern. 

Das hängt von deinem Tarif und den vereinbarten Preisbedingungen ab. Die AGB regeln, wann Kostenänderungen weitergegeben werden dürfen oder müssen. Bei einer mitteilungspflichtigen Preisänderung informieren wir dich mindestens einen Monat vorher in Textform. Ob ein Sonderkündigungsrecht besteht, richtet sich nach der Art der Änderung und den geltenden Regeln; die Mitteilung enthält die entsprechenden Informationen. 

Union Light sieht nach den Programmbedingungen eine reduzierte Grundgebühr und den Status privilegierter Kunde vor. Union Plus hat die reguläre Grundgebühr und ist mit dem Family-Energy-Modell verbunden. Auch der Zugang zu Empfehlungsvergütungen unterscheidet sich. Eine eigene Union-Light-Versorgung hat beim Status Vorrang vor einer vermittelten Union-Plus-Versorgung. Die konkreten Energiepreise und Abschläge stehen in deinem Angebot; höhere mögliche Vergütungen sind keine garantierte Ersparnis. 

Die Programmbedingungen ermöglichen einen Wechsel zum Monatsbeginn, wenn alle offenen Posten des bisherigen Tarifs ausgeglichen sind. Lass dir vorher die neuen Energiepreise, die Grundgebühr und die Auswirkungen auf deinen Status bestätigen. Wende dich dafür an unseren Kundenservice. 

Zählerstand und MaLo ID

Die MaLo-ID ist eine elfstellige Nummer zur eindeutigen Identifikation einer Marktlokation im deutschen Strom- oder Gasmarkt. Sie bezeichnet die Verbrauchs- beziehungsweise Einspeisestelle und nicht das Messgerät. Die Nummer hilft, deine Lieferstelle bei einer Anmeldung oder einem Anbieterwechsel richtig zuzuordnen. 

Du findest die MaLo-ID häufig auf deiner letzten Strom- oder Gasrechnung, in der Vertragsbestätigung oder im Kundenportal deines bisherigen Anbieters. Suche nach Marktlokation, Marktlokations-ID oder MaLo-ID. Wenn du sie nicht findest, frage deinen bisherigen Lieferanten oder den Netzbetreiber und halte Adresse und Zählernummer bereit. 

Nein. Die Zählernummer bezeichnet dein konkretes Messgerät und kann sich bei einem Zählerwechsel ändern. Die MaLo-ID bezeichnet die Marktlokation und bleibt bei einem reinen Zählerwechsel grundsätzlich bestehen. Für deine neue Wohnung benötigst du die MaLo-ID der neuen Lieferstelle. Verwechsle auch die Nummern für Strom und Gas nicht. 

Je nach Prozess kann eine Anmeldung auch mit vollständiger Adresse und Zählernummer angestoßen werden. Die Beteiligten versuchen dann, die Marktlokation zu ermitteln. Ist keine eindeutige Zuordnung möglich, verzögert sich die Bearbeitung oder der Auftrag muss zunächst zurückgestellt werden. Gib keine geschätzte oder frei gewählte Nummer ein. 

Prüfe zuerst die Zählernummer. Bei einem analogen Stromzähler liest du die schwarzen Ziffern von links nach rechts ab. Bei einem digitalen Zähler ist das passende Register entscheidend: 1.8.0 steht üblicherweise für den gesamten Strombezug. Melde den Wert in kWh und das tatsächliche Ablesedatum. Nachkommastellen übernimmst du nur, wenn der Meldeweg sie verlangt. 

1.8.0 zeigt den gesamten Strombezug. 1.8.1 und 1.8.2 stehen für zwei Tarifregister, häufig Hoch- und Niedertarif. 2.8.0 zeigt die eingespeiste Strommenge, zum Beispiel aus einer Photovoltaikanlage. Melde angeforderte Register getrennt und ziehe die Einspeisung nicht selbst vom Strombezug ab. 

Ein Gaszähler zeigt den Verbrauch üblicherweise in Kubikmetern, also m³. Lies die schwarzen Ziffern vor dem Komma ab. Rote Nachkommastellen lässt du weg, sofern wir sie nicht ausdrücklich anfordern. Melde den m³-Wert zusammen mit Zählernummer und Ablesedatum. Die Umrechnung in kWh erfolgt für die Abrechnung; du musst sie nicht selbst vornehmen. 

Nutze den Übermittlungsweg aus deiner Ableseaufforderung oder dem Kundenbereich. Halte Zählernummer, Zählerstand und Ablesedatum bereit sowie deine Kunden- oder Vertragsnummer, falls sie abgefragt wird. Ein scharfes Foto, auf dem Nummer, Register und Wert erkennbar sind, kann bei der Prüfung helfen. 

Melde den Zählerstand, wenn Union Energie, dein Netzbetreiber oder dein Messstellenbetreiber dich dazu auffordert. Eine Ablesung ist außerdem zum Lieferbeginn, beim Anbieterwechsel, bei Ein- und Auszug sowie für die Jahres- oder Schlussabrechnung sinnvoll. Notiere das tatsächliche Ablesedatum und bewahre ein Foto auf. 

Wenn keine verwertbaren Messwerte vorliegen, kann der Verbrauch unter den Voraussetzungen der Lieferbedingungen geschätzt werden. Die Rechnung weist eine solche Schätzung und ihre Grundlage aus. Melde einen aktuellen, korrekt zugeordneten Zählerstand, wenn du die Berechnung prüfen lassen möchtest. 

Prüfe Zählernummer, Register, Ziffernfolge und Ablesedatum erneut. Ein niedrigerer Stand kann etwa mit einem Zählerwechsel zusammenhängen. Melde den Sachverhalt mit einem aktuellen Foto an den angegebenen Servicekanal. Bei einem Zählerwechsel helfen außerdem das Wechseldatum und Angaben zum alten und neuen Gerät. 

Abschlag Rechnung und Zahlung

Ein Abschlag ist eine Teilzahlung auf deine voraussichtlichen Energiekosten. Er orientiert sich am bisherigen Verbrauch und an den vereinbarten Preisen. Wenn keine geeigneten Vorjahreswerte vorliegen, kann der Verbrauch vergleichbarer Kunden herangezogen werden. Die Abrechnung stellt später die tatsächlichen Kosten den bereits geleisteten Zahlungen gegenüber. 

Ja. Wenn sich dein erwarteter Verbrauch deutlich verändert hat, kannst du eine Prüfung anfragen. Schicke uns möglichst aktuelle Zählerstände und erkläre die Veränderung, etwa einen kleineren Haushalt. Ein glaubhaft geringerer Verbrauch wird angemessen berücksichtigt. Eine Änderung des Abschlags verändert nicht deinen vereinbarten Energiepreis. 

Ein Abschlag wird nicht vor Beginn deiner Belieferung fällig. Betrag und Zahlungstermin findest du in deiner Zahlungsaufforderung. Rechnungen und Abschläge sind nach den Lieferbedingungen frühestens zwei Wochen nach Zugang der Zahlungsaufforderung fällig. 

Du kannst zwischen SEPA-Basislastschrift und Überweisung wählen. Nutze die Bankverbindung und den Verwendungszweck aus deiner aktuellen Zahlungsinformation. Kläre Änderungen deiner Bankdaten rechtzeitig mit dem Kundenservice. Energiepartner dürfen keine Barzahlungen für Union Energie entgegennehmen. 

Der Verbrauch wird monatlich oder in anderen Zeitabschnitten abgerechnet, die höchstens zwölf Monate umfassen. Dein konkreter Abrechnungsrhythmus richtet sich nach deinem Vertrag und der Abwicklung deiner Lieferstelle. Nach Ende der Belieferung erhältst du kostenlos eine Schlussrechnung. 

Union Energie stellt dir die Schlussrechnung spätestens sechs Wochen nach Ende des Lieferverhältnisses zur Verfügung. Lies deinen Zähler zum Lieferende ab und übermittle den Wert über den vorgesehenen Meldeweg. So kann der Schlussverbrauch möglichst auf tatsächlichen Messwerten beruhen. 

Ein Guthaben aus einer laufenden Abrechnung wird vollständig mit der nächsten Abschlagszahlung verrechnet oder innerhalb von zwei Wochen ausgezahlt. Ein Guthaben aus der Schlussrechnung wird innerhalb von zwei Wochen ausgezahlt. Dieses Rechnungsguthaben ist von Union Points und einem Guthaben im Cash Wallet zu unterscheiden. 

Eine Nachzahlung entsteht, wenn deine abgerechneten Energiekosten höher sind als deine bereits geleisteten Zahlungen. Gründe können ein höherer Verbrauch, geänderte Preise oder zu niedrige Abschläge sein. Vergleiche Abrechnungszeitraum, Zählerstände, Preise und berücksichtigte Zahlungen. Achte darauf, ob der Verbrauch geschätzt wurde. 

Schreibe an kundenservice@unionenergie.de und nenne Kunden- und Rechnungsnummer sowie den konkreten Punkt, den du beanstandest. Hilfreich sind Zählerfotos, Ablesedaten und Zahlungsnachweise. Eine Beanstandung hebt die Zahlungspflicht nicht automatisch auf; für einen Zahlungsaufschub gelten die gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen. 

Melde dich möglichst vor dem Fälligkeitstermin beim Kundenservice und schildere deine Situation. So können die im Einzelfall möglichen Lösungen geprüft werden. Eine Ratenzahlung ist nicht automatisch zugesagt. Wenn eine Versorgungssperre droht, beachte die Hinweise in der Mitteilung und teile uns Umstände mit, die gegen eine Unterbrechung sprechen. 

Bei elektronischer Bereitstellung findest du deine Rechnungen in MyUnion oder erhältst sie über den vereinbarten elektronischen Weg. Über neue Dokumente im Portal wirst du per E-Mail informiert. Halte deine E-Mail-Adresse aktuell. Auf Wunsch oder soweit gesetzlich vorgesehen, werden Rechnungen und Abrechnungsinformationen kostenlos in Papierform übermittelt. 

Umzug Kündigung und Widerruf

Melde deinen Umzug möglichst frühzeitig und halte Auszugsdatum, neue Anschrift sowie Zählernummer und MaLo-ID der neuen Lieferstelle bereit. Kläre mit uns, ob dein Vertrag dort fortgeführt werden kann. Notiere bei beiden Wohnungsübergaben die Zählerstände. Eine Meldung im Nachhinein ersetzt keine rechtzeitige Anmeldung für die neue Stromlieferstelle. 

Die Lieferbedingungen sehen bei einem Wohnsitzwechsel eine außerordentliche Kündigung mit sechs Wochen Frist vor, zum Auszug oder zu einem späteren Zeitpunkt. Dieses Recht greift nicht, wenn Union Energie dir innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung eine mögliche Fortsetzung am neuen Wohnsitz zu den bisherigen Bedingungen anbietet. Nenne deine neue Adresse oder die Kennung der neuen Lieferstelle. 

Du kannst deine Kündigung in Textform erklären, zum Beispiel per E-Mail an kundenservice@unionenergie.de. Gib deine Kunden- oder Vertragsnummer und den gewünschten Beendigungstermin an. Wir bestätigen den Eingang und das Vertragsende innerhalb einer Woche. Maßgeblich sind Laufzeit und Kündigungsfrist deines Vertrags. 

Prüfe deine Vertragsbestätigung. Für Privatkunden läuft der Vertrag nach einer vereinbarten Mindestlaufzeit auf unbestimmte Zeit weiter und kann dann mit einem Monat Frist gekündigt werden. Ohne Mindestlaufzeit gilt ebenfalls eine Frist von einem Monat. Bei Gewerbekunden sehen die AGB andere Verlängerungsregeln vor. Sonderkündigungsrechte bleiben unberührt. 

Als Verbraucher kannst du deinen Vertrag nach der Widerrufsbelehrung innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsschluss ohne Begründung widerrufen. Voraussetzung für den Fristbeginn ist eine ordnungsgemäße Belehrung. Sende eine eindeutige Erklärung an kundenservice@unionenergie.de oder an Union GmbH, Pelzacker 23, 79194 Gundelfingen. Das Musterformular ist freiwillig. Zur Fristwahrung genügt das rechtzeitige Absenden. 

Ein gewünschter Lieferbeginn innerhalb der Widerrufsfrist bedeutet nicht automatisch einen Verzicht auf dein Widerrufsrecht. Wenn du ausdrücklich eine frühere Belieferung verlangt hast und anschließend widerrufst, kann für die bis dahin gelieferte Energie ein anteiliger Betrag zu zahlen sein. Maßgeblich sind deine Widerrufsbelehrung und die gesetzlichen Voraussetzungen. 

Nein. Kontoschließung und Kündigung des Energieliefervertrags sind unterschiedliche Vorgänge. Nach den Programmbedingungen kannst du dein Konto nicht schließen, solange noch Versorgungsverträge bestehen. Kündige einen Energievertrag daher über den vorgesehenen Kündigungsweg und kläre anschließend die Voraussetzungen einer Kontoschließung. 

Kunden werben Kunden und Union Points

Wenn du am Empfehlungsprogramm teilnimmst und die Voraussetzungen erfüllst, kannst du für erfolgreich vermittelte Versorgungsverträge Vergütungen erhalten. Für Kunden erfolgen die Vorteile in Union Points. Eine Auszahlung in Geld setzt einen wirksamen Energiepartnervertrag und die weiteren Auszahlungsvoraussetzungen voraus. Höhe und Freigabe richten sich nach deinem Status und dem geltenden Vergütungsplan. 

Nutze den für dein Profil vorgesehenen Referral-Link oder den freigegebenen Empfehlungsweg in MyUnion. Achte auf die richtige Zuordnung der Empfehlung. Die neue Person muss einen eigenen Versorgungsauftrag stellen; eine bloße Registrierung löst keine Provision aus. Verwende offizielle Informationen und respektiere den Wunsch, keine Werbung zu erhalten. 

Union Points sind programmgemäße Rabatte von Union Energie. Ein Union Point entspricht 1,00 Euro Rabatt. Du kannst verfügbare Points nach den Programmbedingungen einsetzen, zum Beispiel für den Verbrauchsanteil deiner Strom- oder Gasrechnung. Union Points sind kein frei auszahlbares Bankguthaben. 

Bei Strom- und Gasrechnungen gilt der Rabatt aus Union Points nach den Programmbedingungen nur für den Verbrauch. Deshalb solltest du nicht davon ausgehen, dass damit automatisch alle Rechnungsbestandteile abgedeckt sind. Die Nutzung setzt ausreichende verfügbare Points und die Erfüllung der Programmbedingungen voraus. 

Privilegierte Kunden, Family-Energy-Kunden und Energiepartner können Union Points nach den Programmbedingungen für Giftcards, Kurse, Veranstaltungen und Store-Produkte einsetzen. Dafür gelten insgesamt höchstens 600 Points pro Jahr und 300 Points pro Monat. Prüfe zusätzlich die Bedingungen des jeweiligen Angebots. 

Union Points sind nach den Programmbedingungen zwölf Monate ab ihrer tatsächlichen Gutschrift beziehungsweise ihrem Erwerb gültig. Nicht genutzte Points werden anschließend vom Wallet abgezogen. Prüfe deine Gutschriften und nutze verfügbare Points rechtzeitig. Für noch nicht freigegebene Vergütungen im Status Pending gelten gesonderte Bedingungen. 

Pending bedeutet, dass eine Vergütung noch nicht zur Nutzung oder Auszahlung freigegeben ist. Gründe können eine fehlende Qualifikation oder eine noch nicht bezahlte zugehörige Verbrauchsrechnung sein. Bei fehlender Qualifikation läuft die jeweilige 190-Tage-Frist ab erstmaliger Erfassung der Provision, bei einer offenen Verbrauchsrechnung ab deren Fälligkeit. Werden die Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, kann die betroffene Vergütung endgültig entfallen. Lass unklare Positionen vom Kundenservice prüfen. 

Ja, unter den Voraussetzungen des Vergütungsplans kann ein Provisionsanspruch entfallen und eine erhaltene Vergütung zurückzugewähren sein, insbesondere wenn feststeht, dass der geworbene Kunde nicht leistet. Nicht jede Kündigung führt automatisch zur gleichen Rückforderung. Entscheidend sind der konkrete Fall, die betroffenen Zeiträume und die vereinbarten Regeln. Stornierungen können zu einem negativen Wallet-Saldo führen. 

Mit einem aktivierten Familienausgleich kannst du verfügbare Union Points für die Verbrauchsrechnung einer anderen begünstigten Person einsetzen. Beide Konten müssen in Deutschland registriert, ansässig und aktiv sein. Du stellst den Antrag in MyUnion mit dem Mitgliedscode der begünstigten Person; sie muss ihn elektronisch bestätigen. Ein Nachweis eines familiären Verhältnisses ist nach den Bedingungen nicht erforderlich. 

Nein. Union Energie gibt keine Gewinn- oder Kundenversprechen ab. Empfehlungsvergütungen hängen unter anderem von tatsächlich durchgeführten Geschäften, deinem Status und den Freigabebedingungen ab. Vergleiche deinen Energietarif anhand seiner regulären Preise und plane deinen Haushalt nicht mit noch ungesicherten Provisionen.

MyUnion Cashback und Konto

Du kannst dich zunächst auch ohne eigene Versorgung registrieren. Für eine dauerhafte Nutzung gelten jedoch die Voraussetzungen der Programmbedingungen. Ohne eigene Versorgung oder qualifizierende Vermittlung giltst du als Interessent und erhältst keine Vergütung aus dem Vergütungsplan. Der Kauf von Giftcards allein ist dort nicht als Erfüllung der Bedingung des ersten Anschlusses vorgesehen. 

Wenn die Bedingung 30 Tage nach Anmeldung noch nicht erfüllt ist, wird dein Konto für den Login gesperrt. Dein aktueller Sponsor kann es für weitere 30 Tage reaktivieren. Wird die Bedingung weiterhin nicht erreicht, sehen die AGB die Entfernung nach 60 Tagen ab Anmeldung vor. Für Interessenten steht die Pro-Version zunächst 30 Tage zur Verfügung. 

Im Wallet von MyUnion findest du deinen Kontostand und die Transaktionshistorie. Gekaufte Geschenkkarten findest du im Bereich Meine Geschenkkarten. Dort kannst du auch Einlösebedingungen und Ablaufdaten prüfen. Welche Funktionen dir zur Verfügung stehen, richtet sich nach deinem aktiven Kontostatus. 

Die Cashback-Höhe hängt von der Marke und dem jeweiligen Angebot ab. Prüfe den angezeigten Vorteil vor dem Kauf. Eine sofortige Gutschrift erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich angegeben ist. Sonst sehen die Programmbedingungen eine Gutschrift innerhalb von 90 Tagen nach dem Kauf vor; dabei wird der Kauf im vorgesehenen Verfahren bestätigt. 

Nein. Cashback bezeichnet einen Vorteil aus einem qualifizierenden Einkauf. Union Points sind programmgemäße Rabatte mit eigenen Nutzungs- und Verfallsregeln. Das Cash Wallet kann außerdem mit Geld aufgeladen werden. Welche Verwendung für einen Betrag möglich ist, hängt von seiner Art und den geltenden Bedingungen ab. Ein angezeigter Betrag ist nicht automatisch zur Barauszahlung berechtigt. 

Die Programmbedingungen sehen Aufladungen per Banküberweisung, Visa, Mastercard oder Union-Energie-Geschenkgutschein vor. Die aktuellen Zahlungsangaben findest du in MyUnion im Bereich Cash Wallet. Prüfe vor einer Aufladung die geltenden Gebühren und Grenzen. Eine Wallet-Aufladung ist von einer Abschlagszahlung für deinen Energievertrag zu unterscheiden. 

Verwende das Account-Schließungsformular aus dem Bereich Nützliche Dokumente und sende es an kundenservice@unionenergie.de oder per Post an Union GmbH, Pelzacker 23, 79194 Gundelfingen. Eine Schließung ist erst möglich, wenn keine Versorgungsverträge mehr bestehen. Sind die Voraussetzungen erfüllt, erfolgt sie innerhalb von sieben Werktagen nach Eingang des vollständigen Antrags. Kläre vorher die Behandlung deiner Guthaben und offenen Ansprüche. 

Nach den Programmbedingungen ist eine neue Registrierung frühestens sechs Monate nach der wirksamen Kontoschließung möglich, auch unter einem anderen Sponsor. Sie beginnt ohne Rechte an der früheren Struktur. Während dieser sechs Monate ist auch keine Vertriebs- oder Geschäftstätigkeit für Union Energie zulässig. Diese freiwillige Schließung ist von der Entfernung eines nicht qualifizierten Kontos zu unterscheiden. 

Energiepartner werden

Du schließt einen gesonderten Energiepartnervertrag mit Union ab. Dazu gehören die vorgesehenen Anlagen, die erforderliche Ausbildung und die Prüfung deiner Unterlagen. Außerdem gelten die Voraussetzungen zur Bedingung des ersten Anschlusses. Der Vertrag kommt mit der elektronischen Annahmebestätigung durch Union zustande. Erst nach Annahme und Freischaltung darfst du als Energiepartner tätig werden. 

Nein. Der Vertrag sieht eine selbstständige Tätigkeit als Handelsvertreter vor, grundsätzlich im Nebenberuf. Du bestimmst Ort, Zeit und Umfang deiner Tätigkeit selbst. Wenn du die Tätigkeit hauptberuflich ausüben möchtest, musst du Union informieren. Ein festes Gehalt ist nicht vorgesehen; deine Vergütung richtet sich nach dem Vertrag und dem Vergütungsplan. 

Du kümmerst dich eigenständig um die Voraussetzungen deiner gewerblichen Tätigkeit, insbesondere die Gewerbeanmeldung und gegebenenfalls eine Reisegewerbekarte. Auch die steuerliche Behandlung und dein sozialversicherungsrechtlicher Status sind von dir zu klären. Union stellt erforderliche Unterlagen kostenlos bereit. Allgemeine Geschäftskosten, etwa Reise-, Büro- oder Beratungskosten, trägst du selbst. Beachte außerdem die vorgeschriebenen Schulungen. 

Die konkrete Provision ergibt sich aus dem geltenden Vergütungsplan, deinem Status und dem durchgeführten Geschäft. Der Energiepartnervertrag verweist auf Anlage B, die dir vor dem Abschluss in MyUnion zur Verfügung gestellt wird. Prüfe dort Beträge sowie Bedingungen für Freigabe, Auszahlung und Rückforderungen. Es gibt kein garantiertes Einkommen. 

Eine Auszahlung setzt insbesondere einen aktiven, wirksamen Energiepartnervertrag und freigegebene, auszahlbare Vergütungen voraus. Nach den Programmbedingungen beträgt der Mindestbetrag 150 Euro. Bis Sonntag um 23:59 Uhr eingegangene Anträge werden montags verarbeitet. Der Zeitpunkt der Verarbeitung ist nicht automatisch der Zeitpunkt der Gutschrift auf deinem Bankkonto. 

Du vermittelst Geschäfte, hast aber keine Abschlussvollmacht für Union. Du darfst insbesondere keine Barzahlungen für die Gesellschaft entgegennehmen. Nutze für die Vertragsaufnahme und erforderliche Bankdaten ausschließlich freigegebene Prozesse. Frage Kunden niemals nach ihren Online-Banking-Zugangsdaten. 

Ja, im Rahmen der für deinen Status geltenden Regeln. Verwende offizielle oder von Union freigegebene Materialien und stelle deine Rolle eindeutig dar. Versprich weder sichere Einkünfte noch unbelegte Ersparnisse. Unverlangte Werbenachrichten und Spam sind unzulässig; eine Freundschaft oder ein Like ersetzt keine erforderliche Werbeeinwilligung. 

Der Vertrag räumt dir zunächst ein Rücktrittsrecht von 30 Tagen ab Annahmedatum ein. Die Erklärung erfolgt in Textform. Danach kann das unbefristete Vertragsverhältnis als Handelsvertreter im Nebenberuf grundsätzlich mit einem Monat Frist zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Weitere Beendigungsrechte ergeben sich aus dem Vertrag. Sichere einen Nachweis über den Zugang deiner Erklärung. 

Kontakt Datenschutz und Beschwerden

Du erreichst unseren Kundenservice per E-Mail unter kundenservice@unionenergie.de oder per Post an Union GmbH, Pelzacker 23, 79194 Gundelfingen. Nenne deine Kunden- oder Vertragsnummer und beschreibe dein Anliegen möglichst konkret. Für Fragen zum Datenschutz nutze privacy@unionenergie.de. 

Union verarbeitet erforderliche Daten, um einen vermittelten Vertrag zuzuordnen und die zugehörigen Vorteile oder Vergütungen abzuwickeln. Für das Empfehlungs- und Vertriebssystem gelten die Datenschutzhinweise sowie gegebenenfalls ergänzende Vereinbarungen. Teile Vertragsunterlagen nur über vorgesehene Wege und veröffentliche keine ungeschwärzten Rechnungen oder personenbezogenen Kundendaten. 

Die Datenschutzhinweise sehen vor, dass Union vor Vertragsabschluss Daten zur Prüfung deiner Identität und Bonität mit Wirtschaftsauskunfteien abgleicht beziehungsweise an diese übermittelt. Einzelheiten und Rechtsgrundlagen findest du in den Datenschutzhinweisen. Eine automatisierte Entscheidung über den Vertragsschluss im Sinne von Artikel 22 DSGVO erfolgt nach diesen Hinweisen nicht. 

Du kannst unter den gesetzlichen Voraussetzungen unter anderem Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit verlangen. Eine Einwilligung kannst du für die Zukunft widerrufen; Direktwerbung kannst du jederzeit widersprechen. Wende dich an privacy@unionenergie.de. Eine Kontoschließung führt nicht automatisch zur sofortigen Löschung aller Daten, etwa wenn Aufbewahrungspflichten bestehen. 

Schreibe an kundenservice@unionenergie.de und schildere den Vorgang mit Datum und vorhandenen Unterlagen. Bei einer Beschwerde über einen Energiepartner helfen Name oder Partnernummer. Verbraucherbeschwerden zur Energiebelieferung beantworten wir innerhalb von vier Wochen. Bleibt eine zufriedenstellende Lösung aus, kannst du unter den Verfahrensvoraussetzungen die Schlichtungsstelle Energie e. V. einschalten. Union ist zur Teilnahme verpflichtet. 

Für Störungen im örtlichen Strom- oder Gasnetz ist der zuständige Netzbetreiber der richtige Ansprechpartner. Du findest seine Kontaktdaten in deinen Versorgungsunterlagen oder auf seiner offiziellen Website. Bei Fragen zu Vertrag, Rechnung oder Lieferstatus hilft dir der Kundenservice von Union Energie. Eine Störungsmeldung solltest du nicht an einen Energiepartner richten.